Einberufung der Wohnungseigentümerversammlung und Durchführung der Beschlüsse
Aufstellung der Hausordnung - falls noch nicht vorliegend - und WEG-Beschluss herbeiführen. Durchführung und Überwachung der Hausordnung
Aufstellung des Wirtschaftsplan, Vorlage gegenüber dem Verwaltungsbeirat zur Stellungnahme und der WEG-Gemeinschaft auf der Eigentümerversammlung
Vorlage der Jahresabrechnung zur Beschlussfassung
Maßnahmenplanung für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums im Rahmen des Wirtschaftsplanes inklusive der jährlich hierzu erforderlichen eingehende Begehung.
Über die Begehung wird ein Protokoll angefertigt und dem Verwaltungsbeirat übersandt
In dringenden Fällen Vornahme der sonstigen zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Maßnahmen nach pflichtgemäßem Ermessen
Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder zu verwalten und Rechnungslegung über die Verwendung
Abwicklung aller Zahlungen und Leistungen im Rahmen der mit der laufenden Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums
Entgegennahme aller Willenserklärungen und Zustellungen, im Wirkungskreis der an alle Wohnungseigentümer in dieser Eigenschaft gerichteten
Maßnahmen zur Wahrung von Fristen oder sonstiger Rechte bzw. zur Abwendung eines Rechtsnachteils
Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der WEG-Gemeinschaft in Angelegenheiten der laufenden Verwaltung und nach Beschlussfassung
Einholung von Kostenvoranschlägen für Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten
Beratung bei der Auswertung von Kostenvoranschlägen, ggf. unter Hinzuziehung von Fachingenieuren zu Lasten der Gemeinschaft.
Ausschreibung außerordentlicher Instandsetzungsmaßnahmen und baulichen Veränderungen
Ausschreibung von Baumaßnahmen im Rahmen der laufenden Verwaltung