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WEG-Verwaltung
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Umfang unserer WEG-Verwaltung

  • Einberufung der Wohnungseigentümerversammlung und Durchführung der Beschlüsse
  • Aufstellung der Hausordnung - falls noch nicht vorliegend - und WEG-Beschluss herbeiführen. Durchführung und Überwachung der Hausordnung
  • Aufstellung des Wirtschaftsplan, Vorlage gegenüber dem Verwaltungsbeirat zur Stellungnahme und der WEG-Gemeinschaft auf der Eigentümerversammlung
  • Vorlage der Jahresabrechnung zur Beschlussfassung
  • Maßnahmenplanung für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums im Rahmen des Wirtschaftsplanes  inklusive der jährlich hierzu erforderlichen eingehende Begehung.
  • Über die Begehung wird ein Protokoll angefertigt und dem Verwaltungsbeirat übersandt
  • In dringenden Fällen Vornahme der sonstigen zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Maßnahmen nach pflichtgemäßem Ermessen
  • Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder zu verwalten und Rechnungslegung über die Verwendung
  • Abwicklung aller Zahlungen und Leistungen im Rahmen der mit der laufenden Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums
  • Entgegennahme aller Willenserklärungen und Zustellungen, im Wirkungskreis der an alle Wohnungseigentümer in dieser Eigenschaft gerichteten
  • Maßnahmen zur Wahrung von Fristen oder sonstiger Rechte bzw. zur Abwendung eines Rechtsnachteils
  • Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der WEG-Gemeinschaft in Angelegenheiten der laufenden Verwaltung und nach Beschlussfassung
  • Einholung von Kostenvoranschlägen für Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten
  • Beratung bei der Auswertung von Kostenvoranschlägen, ggf. unter Hinzuziehung von Fachingenieuren zu Lasten der Gemeinschaft.
  • Ausschreibung außerordentlicher Instandsetzungsmaßnahmen und baulichen Veränderungen
  • Ausschreibung von Baumaßnahmen im Rahmen der laufenden Verwaltung
  • Abwicklung von Gebäudeversicherungsschäden
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Immobilien Frantzen  | friedrich.frantzen@web.de
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